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So werde ich ein neuer Mieter bei Schilling

Schilling Hagen Wohnen
Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung auf eine Wohnung einreichen?

Je nachdem, ob Sie Berufstätiger oder Rentner etc. sind, benötigen wir unterschiedliche Dokumente von Ihnen.

Checkliste, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
(Liste erscheint als neues Fenster).

Und so geht's

Unsere freien Wohnungen können Sie ganz bequem auf unserer Website finden. Unter dem Link „Wohnung suchen“ finden Sie unsere Angebote.

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, füllen Sie einfach das Wohnantragsformular/Selbstauskunft aus, unterschreiben es und senden es uns mit den weiteren angeforderten Unterlagen mit der Upload-Funktion.
Hier geht es zum Antragsformular.

TIPP: Der Schilling-Express-Bonus
Wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben und Ihre Unterlagen komplett mitbringen, oder uns im Vorfeld per E-Mail komplett zusenden, erhalten Sie eine einmalige Mietgutschrift in Höhe von 30,- € und eine bevorzugte, schnellere Abwicklung.

Schäden & Reparaturen

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Wie kann ich einen Schaden melden?

Füllen Sie bitte unser extra eingerichtetes Schadensformular aus.
Hier geht es zum Schadensformular.

Hausratversicherung abgeschlossen?

Bitte denken Sie daran, wie im Mietvertrag vereinbart, für Ihre Wohnung eine Hausratsversicherung abzuschließen.

Betriebskosten

Schilling Hagen Wohnen
Wie berechnen wir die Heiz- und Betriebskosten?

Heizkosten:
Gemäß der Heizkostenverordnung werden für die Heizung und das Warmwasser die Grund- und Verbrauchskosten berechnet. Unabhängig davon, ob Sie zu Hause sind oder die Heizung nutzen, werden die Grundkosten immer berechnet. Die Verbrauchskosten enthalten die Kosten für Ihre tatsächlich in Anspruch genommene Heizung und Warmwasser.

Betriebskosten:
Die Betriebskosten richten sich nach der Größe Ihrer Wohnung im Verhältnis zum gesamten Haus. 

 

Wie schlüsseln sich Heiz- und Nebenkosten auf?

Heizkosten:

Die Heizkosten werden innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet. Diese werden ohne jeglichen Aufschlag auf die Mieter umgelegt. Zu den Heizkosten gehören nicht nur die für Öl und Gas, sondern zusätzlich die Folgenden:

Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihre Lieferung
= Heizöl, Gas

Kosten des Betriebstromes
= Energiekosten gemäß Versorger, u. ä.

Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
= Wartung / Heizungsfirma / Schornsteinfeger, u. ä.

Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
= Hausmeister /Reinigungsfirma /Heizungsfirma, u. ä.

Kosten der Messung nach dem Bundesimmissionsgesetz
= Abgasuntersuchung, u. ä.

Kosten der Anmietung oder anderer der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten zur Berechnung und Aufteilung
= Heizkörperverdunster/Heizkörperröhrchen/Heizkörperwärmezähler, u. ä.

Wie erfolgt die Verrechnung der Heizkosten mit den Vorauszahlungen?

Zunächst werden die entstandenen Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie bei der nächsten Mietabrechnung eine Gutschrift.
Haben Sie zu wenig bezahlt, wird die Differenz mit der nächsten Mietzahlung belastet.

Nebenkosten:

Die Nebenkosten werden innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet. Nebenkosten werden ohne jeglichen Aufschlag auf die Mieter umgelegt. Im Folgenden werden die umlagefähigen Kosten näher benannt:

Abwasser
= Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage

Aufzug
= Kosten für den Betriebsstrom, für die Beaufsichtigung, für die Bedienung, Überwachung, Pflege, Reinigung und der regelmäßigen Überprüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft (u.a. TÜV)

Allgemeine Stromkosten
= für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume

Gartenpflege
= Sach- und Personalkosten, welche durch die Pflege, Erneuerung von Pflanzen und der Pflege von Spielplätzen entstehen können

Grundsteuer
= die Grundsteuer wird von der Kommune erhoben und bezieht sich in der Regel auf Art, Beschaffenheit und Lage des Objektes

Hausreinigung
= Kosten für das Reinigen von z. B. Treppenhaus, Keller und anderen gemeinschaftlichen Flächen

Hauswart
= Kosten für den Hausmeister

Niederschlagwasser
= Kosten für die Niederschlagwasser-Entsorgung

Ungezieferbekämpfung
= Kosten für die Bekämpfung von Schädlingen

Sonstige Betriebskosten
=> Link zur „Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten BetrKV“

Schornsteinreinigung:
= Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren), Kosten der Immissionsmessung

Straßenreinigung/Müllabfuhr
= Kosten welche von der Stadt in Rechnung gestellt werden

Versicherungen
= Gebäudeversicherungen (Feuer-/ Sturm-/ Wasserschädenversicherungen), Glasversicherungen, Haftpflichtversicherungen für das Objekt, Öltank- und Aufzugsversicherungen

Wascheinrichtungen
= Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen

Wasser
= Kosten des Wassers, für Wasserzähler, für eine Wasseraufbereitungsanlage

Winterdienst
= Kosten für Schneeräumung und Streudienste

Wie erfolgt die Verrechnung der Nebenkosten mit den Vorauszahlungen?
Zunächst werden die entstandenen Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie bei der nächsten Mietabrechnung eine Gutschrift.
Haben Sie zu wenig bezahlt, wird die Differenz mit der nächsten Mietzahlung belastet.

 

Wann tritt eine Nachzahlung ein?

Wir berechnen die Heiz- und Betriebskosten nach dem jeweiligen Verbrauch. Je nachdem, ob Ihre Vorauszahlungen ausgereicht haben, korrigieren wir die Werte nach oben oder nach unten, so dass Sie stets den möglichst genauen Betrag zahlen. Damit verhindern wir, dass Kosten auflaufen und dass es zu hohen Nachzahlungen kommt.

Bitte beachten Sie, dass unvorhergesehene Preissteigerungen eintreten können. Dafür können die Versorger verantwortlich sein. Wir reagieren bestmöglich auf Veränderungen und halten Sie auf dem Laufenden.

Wenn Sie abschätzen können, dass sich Ihr Verbrauch eklatant ändert, z. B. durch Familienzuwachs, oder durch den Auszug eines Familienmitglieds, können auch Sie rechtzeitig auf uns zukommen und eine Anpassung vornehmen lassen.

Ich habe ein Guthaben und trotzdem werden meine Vorauszahlungen erhöht
Je nachdem, mit welchen Veränderungen der Kosten wir in zukünftigen Abrechnungszeiträumen rechnen, kann es durchaus sein, dass wir die Vorauszahlungen erhöhen müssen. Damit reagieren wir auf den Markt und vermeiden höhere Nachzahlungen nach einem Abrechnungsjahr.
Wie lange muss ich die Heiz- und Betriebskosten zahlen, wenn ich am Anfang eines Monats ausziehe?
Ihr Mietverhältnis dauert immer bis zum Ende eines Monats, daher zahlen Sie die Grundkosten ebenfalls für den gesamten Monat. Sollten Sie vor Ende des Monats ausziehen, erfolgt ein Verbrauch selbstverständlich nur bis zu dem Tag Ihres Auszugs und somit fallen nur die bis dahin angefallenen Verbrauchskosten an.
Wie funktioniert das Ablesen der Heizkörper-Messgeräte?

Alle Wohnungen sind mit Funk-Heizkostenverteilern ausgestattet. Es ist nicht erforderlich, dass die Ablesefirma Ihre Wohnung betreten muss.

Werde ich an den Kosten für den Aufzug beteiligt, obwohl ich im Erdgeschoss wohne?
Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2006 wurde bestätigt, dass auch die Kosten für einen Aufzug auf alle Bewohner des betreffenden Hauses umgelegt werden. Nicht jeder Mieter nutzt alle Möglichkeiten eines Hauses (Garten, Keller, Gemeinschaftsräume) gleich, daher werden alle Kosten fair verteilt.
Wie lange muss ich auf meine Betriebskostenabrechnung warten, wenn ich ausgezogen bin?
Der Abrechnungszeitraum beträgt gemäß § 556 BGB ein Jahr. Wir werden Ihnen also in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten Zeit Ihre Betriebskostenabrechnung zukommen lassen. 

Miete & Kaution

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Woher bekomme ich die Mietbescheinigung?
Nach dem Abschluss des Mietvertrages erhalten Sie von uns Ihre Mietbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben, wie z. B. Wohnfläche, Betriebskosten und weiteren Vereinbarungen.
Aus welchen Komponenten besteht meine Miete?
Ihre Miete besteht aus der sogenannten „Kaltmiete“ und den Nebenkosten wie z. B. Abfallgebühren und Hausmeisterkosten etc. Das heben wir für Sie in Ihrer Mietbescheinigung aufgeführt.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat und wie kann ich es in Auftrag geben?

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihre monatliche Miete automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Das ist für Sie sehr bequem, denn wir erledigen die Arbeit für Sie.

Sie können diesen Vorgang in die Wege leiten, indem Sie das Formular, das wir für Sie vorbereitet haben, ausfüllen, unterschreiben und bei uns abgeben.

Laden Sie hier unser SEPA-Lastschrift-Formular. 

Bitte füllen Sie das PDF einfach am Computer aus, drucken es aus und unterschreiben es. Dann senden Sie es uns per E-Mail an
info@schilling-hagen.de 

Ich beziehe Leistungen von einer öffentlichen Stelle und erhalte meine Nebenkostenabrechnung. Was muss ich tun?
Sie müssen die Nebenkostenabrechnung Ihrem zuständigen Amt vorlegen.
Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung
Über eine eventuelle Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie von uns stets eine genaue Aufstellung. Den offenen Betrag können Sie bequem überweisen.
Wann erfolgt die Rückzahlung der Kaution?

Bei der Übergabe der Wohnung wird der ordnungsgemäße Zustand abgeglichen. Sie erhalten Ihre Kaution in der Regel innerhalb von 6 Monaten auf Ihr Konto zurücküberwiesen.

An wen wird die Kaution zurückgezahlt?
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt an die einzahlende Stelle. Haben nicht Sie sondern z. B. ein Amt die Kaution geleistet, wird sie auch an die jeweilige Stelle zurückgezahlt.
Gründe für eine Mieterhöhung

Die Erhöhung Ihrer Miete kann rechtliche, bauliche und viele andere Gründe haben. Wir informieren Sie transparent und leiten alle Schritte für Sie ein.

Ich erhalte eine fristlose Kündigung. Was ist zu tun?

Nehmen Sie Verbindung zu uns auf. Wir können die Gründe besprechen und eventuelle Missverständnisse aus dem Weg räumen. 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Unter welchen Umständen kann mir eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung drohen?
  • Wenn Sie mit mehr als einer Monatsmiete für zwei aufeinanderfolgende Termine (Monate) im Rückstand sind.
  • Wenn Sie mit zwei Monatsmieten für einen längeren Zeitraum im Rückstand  sind.
  • Wenn Sie die Miete ständig unpünktlich zahlen.
  • Wenn Sie als Mieter nachhaltig den Hausfrieden stören oder andere schuldhafte Pflichtverletzungen herbeiführen.
  • Wenn Sie die Wohnung unerlaubt untervermieten.
  • Wenn Sie die Wohnung völlig vernachlässigen.
  • Wenn Sie die Wohnung vertragswidrig gebrauchen.
  • Wenn Sie die Wohnung überbelegen.

    Mietvertrags-Änderungen

    Schilling Hagen Wohnen
    Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich meine Wohnung baulich verändern möchte?

    Ja. Umbaumaßnahmen, die die Wohnung grundlegend verändern, wie z. B. das Einziehen einer neuen Wand, sind zwingend bei uns zu beantragen und genehmigungspflichtig.

    Nutzen Sie für eine Anfrage bitte unser Kontaktformular.

    Kleinere Veränderungen, wie z. B. die Gestaltung mit Farben sind nicht genehmigungspflichtig. Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung nach Ihrem Auszug wieder in ihren Urzustand versetzt sein muss.

    Welche Haustiere sind genehmigungspflichtig?

    Kleintiere, wie z. B. Hamster, Fische oder Vögel, sind nicht genehmigungspflichtig. Wollen Sie einen Hund oder eine Katze halten, bedarf das einer Zustimmung von uns.

    Eine Zustimmung erfolgt vorbehaltlich, dass keine Lärm, Geruchs oder andere Belästigungen der Nachbarn durch die Tierhaltung erfolgen. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann kann der Vermieter auf die Abschaffung des Haustieres bestehen und die gegebene Zustimmung widerrufen.  

    Hier geht es zum Antragsformular zur Haltung eines Hundes oder einer Katze.

    Ich bin Teil einer Mietgemeinschaft und möchte ausziehen. Was ist zu beachten?

    Sie können als einer der Vertragspartner eines Mietvertrags aus dem Vertrag entlassen werden, wenn die anderen Beteiligten dem Auszug schriftlich zustimmen. Die restlichen Vertragspartner erhalten einen neuen Vertrag, wenn gewährlistet ist, dass die Miete ordnungsgemäß weiterbezahlt wird.

    Modernisierung

    Schilling Hagen Wohnen
    Was versteht man unter einer Modernisierung?

    Eine Modernisierung dient dazu, die Qualität des Hauses und der Wohnungen zu verbessern. Dazu zählen Arbeiten an den Heizungs-, Strom- und Wasserversorgungsanlagen, die dafür sorgen, dass die jeweiligen Verbräuche optimiert werden und somit für Sie Einsparungen bedeuten. Arbeiten an Fassaden, Wänden und Dächern verbessern die Wärmedämmung und dienen somit auch der Ersparnis. Sie als Mieter profitieren also in jedem Fall von Modernisierungsarbeiten.

    Reparaturen zählen zu den Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

    Was bedeutet der Begriff Modernisierungskosten?

    Mit Modernisierungskosten sind die Ausgaben beschrieben, die für Baumaßnahmen aufgewendet werden, die das Haus oder die Wohnung qualitativ verbessern und die dafür sorgen, dass Energie und Wasser eingespart werden.

    Was bedeutet der Begriff Instandhaltungskosten?

    Instandhaltung beinhaltet Inspektionen, Wartungen und Instandsetzung. Diese Kosten dienen dem Werterhalt und werden vom Vermieter getragen.

    Was bedeutet der Begriff Instandsetzungskosten?

    Instandsetzung beinhaltet die Beseitigung von Schäden und Mängeln am Haus oder in den Wohnungen. Die können durch Abnutzung, Alter oder auch Einflüssen von außen eingetreten sein. Diese Kosten dienen dem Werterhalt und werden vom Vermieter getragen.

    Akzeptieren von Instandsetzungen und Modernisierungen

    Sie als Mieter müssen diese Maßnahmen grundsätzlich akzeptieren, denn sie dienen zur Werterhaltung und Effizienzsteigerung der Wohnobjekte.

    Ausnahmen bilden besondere Härtefälle. Sie werden von uns stets über geplante Baumaßnahmen rechtzeitig informiert und Sie können dann mit uns in Verbindung treten.

    Ankündigung von Baumaßnahmen

    Wir teilen Ihnen drei Tage vorher mit, wenn Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Bei akuten Notfällen, wie z. B. einem Stromausfall, reagieren wir sofort und können Ihnen ggf. keine Vorankündigung mitteilen. 

    Über Modernisierungsmaßnahmen werden Sie von uns drei Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt. Sie erfahren, was genau gemacht wird, wie lange das dauern wird und ob eventuelle Kosten auf Sie zukommen.

    Kündigung

    Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen. Wie geht das und welche Fristen muss ich einhalten?

    Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss in Schriftform (§568 BGB) bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail kann leider nicht akzeptiert werden. Wir benötigen eine originale Unterschrift.
    Sofern es sich um Sonderfälle, wie zum Beispiel Tod eines Mieters, handelt, bitten wir Sie, uns anzusprechen.
    Besteht ein Betreuungsverhältnis, wird die Kündigung auch von einem Bevollmächtigten akzeptiert.

    Bitte senden Sie Ihre Kündigung mit Ihren vollständigen Kontaktdaten in Schriftform an folgende Adresse:

    Wilhelm Schilling GmbH & Co. KG -Hausverwaltung-
    Elberfelder Straße 46
    58095 Hagen

     

    Wie ist der Ablauf nach meiner Kündigung des Mietverhältnisses?

    Sie erhalten von uns eine Bestätigung und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung.

    Was passiert bei der Vorabnahme?

    Einer unserer Mitarbeiter begeht mit Ihnen Ihre Wohnung und die von Ihnen genutzten Keller- und Nebenräume und erstellt ein Protokoll. Darin wird festgehalten, ob Sie z. B. die Wände noch streichen müssen oder ob von Ihnen vorgenommene Veränderungen der Wohnungen wieder in den Urzustand zurückversetzt werden müssen.

    Im Anschluss haben Sie bis zum Zeitpunkt der Endabnahme Zeit, um die im Protokoll festgehaltenen Arbeiten auszuführen.

    Wie läuft die Endabnahme/Schlüsselübergabe ab?

    Bei der gemeinsam terminierten Endabnahme Ihrer Wohnung und den von Ihnen genutzten Keller- und Nebenräumen überprüft einer unserer Mitarbeiter, ob alle Maler- und Rückbauarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bitte beachten Sie, dass für unvollständig oder mangelhaft ausgeführte Arbeiten von uns ein Unternehmen beauftragt wird, das diese Arbeiten ordnungsgemäß ausführt. Die Kosten dafür müssen Sie tragen. 

    Nach der erfolgten Endabnahme erfolgt die Schlüsselübergabe. 

    Bitte bedenken Sie auch das Ablesen des Strom-/Wasserzählers mit den Zählerständen des Tages der Schlüsselübergabe.

    Was tritt ein, wenn ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben habe?

    Wenn Sie Ihre Wohnung und die von Ihnen genutzten Keller- und Nebenräume bei Ihrem Auszug nicht ordnungsgemäß renoviert und rückgebaut haben, müssen Sie für die daraus resultierenden Kosten aufkommen. Dazu zählen auch nicht reparierte Schäden an der Mietsache oder Schäden, die bei Ihrem Auszug entstanden sind (z. B. Türen, Böden, Treppenhaus). Haben Sie noch Sperrmüll, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Entsorgung noch vor Ihrem Auszug abgewickelt ist. 

    Wie funktioniert die Kündigung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Gartens?

    Sofern eine dieser Mietsachen nicht Bestandteil Ihres Mietvertrages Ihrer Wohnung ist, müssen Sie eine separate Kündigung bei uns einreichen.

    Bitte senden Sie Ihre Kündigung mit Ihren vollständigen Kontaktdaten schriftlich an folgende Adresse:

    Wilhelm Schilling GmbH & Co. KG -Hausverwaltung-
    Elberfelder Straße 46
    58095 Hagen

    Kann ich eine eingereichte Kündigung rückgängig machen?

    Nehmen Sie in dem Fall bitte umgehend Kontakt zu uns auf. Wenn die betreffende Wohnung noch nicht weitervermietet ist, und keine anderen Gründe dagegen sprechen, ist eine Stornierung der Kündigung, bzw. eine Weiterführung des Mietverhältnisses möglich.

    Kann ich vorzeitig aus einem bestehenden Mietvertrag entlassen werden?

    Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Aber bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wenn zu Ihrem gewünschten Auszugstermin ein passender Nachmieter gefunden werden kann, ist eine vorzeitige Kündigung möglich. 

    Link zum Kontaktformular

    Kann mein Untermieter in der Wohnung wohnen bleiben?

    Nein. Ihr Untermieter muss ebenfalls zum Zeitpunkt der Endabnahme ausgezogen sein. Die Wohnung wird leer übergeben. Wenn Ihr Untermieter die Wohnung behalten will, muss er sich für diese bewerben. 

    Was muss ich beachten, wenn ich der Erbe eines Mieters bin, der verstorben ist?

    Sie als Erbe übernahmen alle Pflichten aus dem Mietverhältnis. Sie sind somit unser neuer Vertragspartner. Wenn Sie die Wohnung behalten wollen, schreiben wir den Mietvertrag auf Sie um. Wenn Sie die Wohnung kündigen wollen, halten Sie bitte die gesetzlich geltenden Fristen ein und reichen eine schriftliche Kündigung bei uns ein. Wenn Sie als Angehöriger von uns als Kontaktperson angeschrieben werden, Sie aber das Erbe ausschlagen, reichen Sie bitte die Erbausschlagungsurkunde des Amtsgerichtes bei uns ein.

    Wann erhalte ich die Kaution zurück?

    Wir erstatten Ihnen Ihre Kaution, wenn nach Ihrem Auszug keine Rückstände oder offene Forderungen mehr bestehen. 

    Wie kündige ich meinen Stromvertrag?

    Die An- und- Abmeldung bei Ihrem Energieversorger übernehmen wir für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    Tipps & Infos

    Schilling Hagen Wohnen
    So teilen sich die monatlichen Wohnkosten auf

    Die Gesamtkosten für Ihre Wohnung setzen sich zusammen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten.
    Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus

    • Ihren persönlichen Verbrauchskosten
      • Strom
      • Heizung
      • Wasser (Warm-, Frisch- und Abwasser)
      • MüllDiese Kosten können Sie direkt beeinflussen, indem Sie sparsam mit den Ressourcen umgehen.
    • und den allgemeinen Verbrauchs- und Betriebskosten 
      • Grundsteuer
      • Hausmeister
      • Schornsteinfeger
      • Strom für Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Gemeinschaftsräume und Keller
      • Hausreinigung
      • Gartenpflege
      • Regenwasserentsorgung
      • Straßenreinigung
      • Versicherungen. Diese Kosten können Sie nicht beeinflussen.

    => Link zur „Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten BetrKV“

    Effektiv Strom sparen

    Um dauerhaft Strom zu sparen können Sie viel Einfluss ausüben.

    • Achten Sie beim Neukauf von Elektrogeräten auch auf den Stromverbrauch. Eventuell nur wenig teurere Geräte mit einem geringeren Stromverbrauch rechnen sich über die Zeit. Bedenken Sie, dass Haushaltsgeräte oder Fernseher zehn Jahre und länger halten. So refinanzieren sich teurere Geräte über einen langen Zeitraum.
    • Der Einsatz von energiesparenden, modernen LED-Leuchten in der gesamten Wohnung bedeutet langfristig geringere Stromkosten.
    • Leuchten mit Bewegungsmeldern, z. B. im Flur, sorgen dafür, dass nur dann Licht brennt, wenn es benötigt wird.
    • Der Einsatz eines Wasserkochers ist effektiver, als Wasser in einem Topf zu erwärmen.
    • Nutzen Sie beim Kochen und Backen die Restwärme von Herd und Backofen. Für Garvorgänge kann man die Geräte schon ausschalten und die letzten Minuten die Restwärme arbeiten lassen.
    • Schalten Sie Geräte mit Standby-Betrieb vollständig aus.  Insbesondere, wenn Sie in den Urlaub fahren oder für längere Zeit außer Haus sind.
    • Probieren Sie ein Strommessgerät aus. Das wird zwischen Steckdose und Gerät eingesetzt und zeigt Ihnen den Verbrauch genau an. So können Sie vergleichen und ausprobieren, welche Geräte am effektivsten arbeiten.
    • Vergleichen Sie Ihre Stromabrechnungen und lernen aus Ihrem Verhalten.

     

    Richtig Heizen und Lüften

    So geht`s Ihnen am besten:

    Der Wohlfühl-Faktor wird durch Temperatur, Luftfeuchtegehalt und richtiges Lüftungsverhalten maßgeblich beeinflusst. Hier einige Tipps wie Sie Ihr Wohngefühl positiv beeinflussen und dabei auch noch Geld sparen.

    So lüften Sie richtig!

    • Lüften Sie morgens und abends für jeweils 5 bis 15 Minuten mittels Stoßlüftung (d. h. alle Fenster komplett öffnen und für Durchzug sorgen).
    • Sofern Sie Ihre Fenster dauerhaft auf „Kippstellung“ geöffnet haben, erhöht dies Ihre Heizkosten enorm, denn Räume und Wände kühlen aus.
    • Je kühler Ihre Räumlichkeiten sind, desto häufiger sollte gelüftet werden (kalte Luft hat einen höheren Feuchtigkeitsanteil als wärmere).
    • Je kühler die Außentemperaturen sind, desto kürzer fällt die Lüftungszeit aus.
    • Bei Bädern ohne Fenster lüften Sie nach dem Duschen in den nächstgelegenen Raum und schließen die Türen zu den anderen Räumen.
    • Stellen Sie große Schränke nicht direkt an die Wand. Halten Sie einen Abstand von cirka 5 cm ein.

    Die vorgenannten Tipps, sind Voraussetzung für ein gesundes & angenehmes Wohngefühl. Bei falscher Lüftung kann es zu Schimmelbildung kommen, die im Extremfall zu verschiedensten Erkrankungen wie Asthma, Allergien, etc. führen können.

    So heizen Sie richtig:

    • In den kühleren Monaten während der Frühjahrs- und Herbstzeiten empfehlen wir Ihnen in den Räumlichkeiten eine Durchschnittstemperatur von  19° C bis  21° C bei einer Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 %. Schlafräume empfehlen wir nicht kühler als 14° C zu temperieren.
    • Heizen Sie nicht einen Raum durch den anderen Raum – d. h. sofern Sie ausgekühlte Räume (z. B. Schlafzimmer) in Ihrer Wohnung haben, halten Sie am besten die Tür geschlossen. Die wärmeren Räume heizen die kühlen Räume mit.
    • Sofern Sie tagsüber abwesend sind, sollten Sie nie die Heizung ganz abstellen. Wählen Sie eine geringere Durchschnittstemperatur. Komplett ausgekühlte Räume benötigen einen stark erhöhten Energieaufwand und das kostet bares Geld.

    Sofern Sie weitere Informationen wünschen, fordern Sie bitte unsere ausführlichere Broschüre an.

    6 Tipps zum Heizkosten sparen

    So optimieren Sie die Temperaturen in Ihrer Wohnung.

    Viele Wohnungen sind zu warm. Gesund sind 18 Grad Celsius. Jedes Grad höher entspricht einer Kostenerhöhung von 6 % (pro Heizkörper bzw. Raum & pro 1 Grad Celsius).

    Folgende Richtwerte sind ausreichend:

    • 22 Grad Celsius innerhalb des Badezimmers
    • 20 Grad Celsius innerhalb des Wohnzimmers
    • 18 Grad Celsius innerhalb der Küche
    • 15 Grad Celsius innerhalb des Flures

    Vermeiden Sie das Auskühlen der Wohnung.

    Stellen Sie die Heizung im Winter niemals ganz ab, denn das Wiederaufheizen benötigt wesentlich mehr Energie und somit entstehen höhere Kosten. Bei Abwesenheit ist es ausreichend die Temperatur in allen Räumen auf 16 Grad Celsius zu senken. Bei längerer Abwesenheit (mehrere Tage, Reisen u. ä.) ist es ausreichend, die Temperatur in allen Räumen auf 12 Grad Celsius zu senken.

    Halten Sie die Wände frei.

    Halten Sie einen Mindestabstand von 5 cm beim Aufstellen von Möbeln zur Wand ein. Dadurch kann die Luft besser zirkulieren und es kann sich eine Ersparnis der Heizkosten von bis zu 10% ergeben.

    Halten Sie die Heizkörper frei.

    Sofas, Schränke, Vorhänge/Gardinen und Ähnliches erhöhen den Energieverbrauch. Wenn Sie die Heizkörper von den o. g. Gegenständen freihalten, kann sich eine Ersparnis der Heizkosten von bis zu 20 % ergeben.

    Entlüften Sie regelmäßig die Heizkörper.

    Luft in den Heizkörpern verhindert die Wärmeentwicklung. Das bedeutet, dass Sie die Heizung aufdrehen und es wird nicht richtig warm  trotz Energieverbrauch.

    Lüften Sie ausschließlich in Stoßlüftungs-Intervallen.

    Lüften Sie mehrmals am Tag mit weit geöffnetem Fenster. Sorgen Sie dabei für „Durchzug“. Im Winter sind drei Minuten ausreichend und im Sommer 15 Minuten.

    Was kann ich unternehmen, um die Müllkosten zu verringern?

    Ein Punkt der Betriebskostenabrechnung ist die Müllgebühr. Auch diese Kosten können Sie beeinflussen und somit gering halten.

    Das ist gar nicht so kompliziert!

    Sie müssen lediglich den Abfall trennen. Es gibt die schwarze Restmülltonne, es gibt Gelbe Säcke/Tonnen, auch Papier und Glas können getrennt entsorgt werden.

    In die schwarze Restmülltonne gehören:
    Grundsätzlich alles, was nicht in den Gelben Sack/Tonne, in Glascontainer, in Altpapiercontainer oder in sonstige Recyclebehälter entsorgt werden kann.

    Asche, Damenstrümpfe, Glühbirnen, Gummi, Kehricht, Kerzenreste, Kohle- und Blaupapier, Kugelschreiber, Putzeimer, Kunststoffe wie z. B. Videokassetten, Leder, Porzellan, Keramik (geringe Mengen), Staubsaugerbeutel, Plastikeimer (ohne „grünen Punkt“), Spielzeug (defekt), Styropor (verschmutzt & geringe Mengen), Tapetenreste (geringe Mengen), Teppichbodenreste (geringe Mengen), Wärmflaschen, Zigarettenkippen, Zahnbürsten

    In den Gelben Sack/Tonne gehören:
    alle Gegenstände, die den grünen Punkt aufgedruckt haben.

    Grundsätzlich
    können wir die Müllkosten bestmöglich minimieren, wenn Sie die Trennung in Papier, Glas, Gelber-Sack/Tonne und Restmüll vornehmen. Großverpackungen, wie z. B. die eines Fernsehers, können Sie direkt bei dem Geschäft hinterlassen, bei dem Sie es gekauft haben.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.heb-hagen.de

    Wie entsorge ich größere Dinge, wie z. B. Möbel oder technische Geräte?

    Dinge, die nicht im Hausmüll entsorgt werden können, müssen per Sperrmüll entsorgt werden. Der Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) kümmert sich um die Abholung von Sperrmüll. Das müssen Sie gesondert beantragen. 

    Hier haben wir für Sie den Link zu allen Informationen der HEB.

    Mietschulden vermeiden

     

    Bitte bedenken Sie: Wenn Sie mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand sind oder wenn Sie Ihre Miete dauerhaft unpünktlich zahlen, kann Ihnen Ihr Vermieter fristlos kündigen. Damit es nicht so weit kommt:

    • Achten Sie auf eine pünktliche Mietzahlung bis zum 3. Werktag eines Monats. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Miete in voller Höhe und regelmäßig bezahlen.
    • Suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Vermieter. Erklären Sie ihm Ihre Situation und versuchen Sie eine Stundung oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Falls Sie zwei aufeinander folgende Monatsmieten nicht bzw. nicht vollständig gezahlt haben, kann ihr Vermieter die Wohnung fristlos kündigen.
    • Wenden Sie sich an Ihr Sozialamt, wenn Sie befürchten müssen, dass Ihnen Ihr Vermieter die Wohnung kündigt oder bereits gekündigt hat. Scheuen Sie den Weg nicht, solch eine Notlage kann jeden erwischen und bevor Sie Ihre Heimat und die Ihrer Familie verlieren. Lassen Sie sich von Mitarbeitern beim Sozialamt helfen. Falls Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Mietrückstände zu begleichen, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen, denn bei drohender Obdachlosigkeit und erstmaliger Notlage muss das Sozialamt ein Darlehen oder eine Beihilfe gewähren. Bei einer Ablehnung durch das Sozialamt sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
    • Nutzen Sie öffentliche Beratungsstellen wie z. B. Schuldnerberatung. Die Beratung ist kostenlos und selbstverständlich sind die Mitarbeiter der Beratungsstellen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Zwar gibt es von den Schuldnerberatungsstellen kein Geld, um die Schuldenlast zu tilgen, jedoch können die Berater helfen, wie man sich in der scheinbar aussichtslosen Situation am besten verhält, um den Schuldenberg auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.
    • Riskieren Sie nicht, Ihr „Dach über dem Kopf“ zu verlieren. Bedenken Sie: Probleme mit der Mietzahlung kann man nicht „aussitzen“. Durch zusätzliche Kosten für Rechtsanwalt und Gericht vergrößert sich das Problem bis hin zum Wohnungsverlust. Und das nutzt weder Ihnen noch Ihrem Vermieter. Denn: Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt.
    • Ordnen Sie Ihre Finanzen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben und führen Sie einen Haushaltsplan oder ein Haushaltsbuch. Oft lebt man über seine Verhältnisse und kommt erst dahinter, wenn es zu spät ist. Überlegen Sie, ob bestimmte Ausgaben unbedingt erforderlich sind oder wo sie sich einschränken können. Sie werden merken, auch wenn das Geld kaum reicht, mit geordneten Finanzen fühlen Sie sich besser.

    Sie sind nicht allein! Das Diskussionsforum unter www.forum-schuldnerberatung.de bietet einen Austausch unter Fachleuten und Betroffenen zu dem Thema Schulden. Zusätzlich zu dem Forum finden Sie hier auch einen Chat, welcher dem direkten Austausch der User untereinander dienen soll.

    Wohnungsverlust:
    Wenn Sie in einer heiklen finanziellen Situation stecken und möglicherweise Ihre Miete nicht mehr zahlen können, setzten Sie alle Hebel in Bewegung, um Ihren Wohnungsverlust zu vermeiden. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder wenden Sie sich an unabhängige Beratungsstellen.

    Räumungsklage:
    Wurde Ihnen die Wohnung fristlos gekündigt, weil Sie über einen längeren Zeitraum Ihre Miete nicht bezahlt haben, so kann der Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. In letzter Konsequenz meldet sich dann bei Ihnen der Gerichtsvollzieher und zwingt Sie zur Räumung Ihrer Wohnung. Wenden Sie sich nun schnellstmöglich an Ihr Sozialamt.

    Obdachlosigkeit:
    Sollte es so weit kommen – es ist keine Schande, in Not zu sein. Vor allem in großen Städten gibt es ein Netz an Not- und Übergangsunterkünften sowie Tagesaufenthaltsstätten zur materiellen Grundversorgung und ärztlich-pflegerischen Ambulanzen zur medizinischen Versorgung. Beratungsstellen unterstützen Betroffene bei der Suche von Wohnungen und Arbeit und bieten eine Beratung zur Schuldenregulierung – aber lassen Sie es möglichst erst gar nicht so weit kommen!

     Mietschulden sind keine ausweglose Situation!

    Ihr Vermieter:
    Sprechen Sie als Erstes mit uns als Ihr Vermieter über Ihre Situation und wir werden gemeinschaftlich eine Lösung finden.

    Ihr Sozialamt:
    Ergänzend dazu wird empfohlen, sich an Ihr zuständiges Sozialamt zu wenden. Die Adresse und die Telefonnummer finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

    Schuldnerberatungsstellen:
    Bei der Schuldenregulierung helfen Schuldnerberatungen, die es von den Kommunen, freien Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherorganisationen oder gemeinnützigen Vereinen gibt.. Im Internet unter www.schulden-online.de finden Sie eine Linksammlung sämtlicher Schuldnerberatungsstellen in Deutschland.

    Internet, TV und Telefon

    Schilling Hagen Wohnen
    Internet- TV- und Telefon-Anschluss

    Alle unsere Wohnungen sind mit Fernseh-Empfangsmöglichkeiten ausgestattet. Die Anbringung einer eigenen Satellitenschüssel ist nicht notwendig, da man in allen Schilling-Häusern eine große Anzahl nationaler und internationaler Sender empfangen kann.

    In jeder Wohnung befindet sich zudem ein Telefonanschluss. Über einen Anbieter Ihrer Wahl können Sie einen Vertrag für Telefon und Internet/Pay-TV (z. B. Netflix, Amazon Prime etc.) abschließen. 

    Bei Fragen zu diesem Thema dürfen Sie uns gerne ansprechen.

    Zusammen leben

    Schilling Hagen Wohnen
    Was ist eine Hausordnung?

    In einer Hausordnung werden alle Punkte aufgeführt, die für ein gemeinschaftliches Wohnen unter einem Dach zu beachten sind. In ihr stehen Ihre Rechte und Pflichten. Dazu gehören Ruhezeiten, Reinigung von Treppe und Flur, Nutzung von Neben- und Gemeinschaftsräumen sowie Hinweise zu Abfallentsorgung und Winterdiensten.

    Die komplette Hausordnung finden Sie hier.

    Folge eines Verstoßes gegen die Hausordnung

    Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung sind wir berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen. Ein Verstoß kann z. B. eine wiederholte Ruhestörung durch zu laute Musik sein. Die Abmahnung dient als Verwarnung und gleichzeitig als Aufforderung, die Regeln des Zusammenlebens zu respektieren und einzuhalten.

    Wie sind die Ruhezeiten?

    Grundsätzlich bitten wir unsere Mieter, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Das Betreiben von Radio- und TV-Geräten, oder auch Instrumenten sollte daher immer so gewählt werden, dass Sie Ihre Nachbarn nicht stören.

    Grundsätzlich gelten die Zeiten:

    • 08:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 22:00 Uhr für das Musizieren
    • In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr ist das Musizieren in den Wohnräumen nicht gestattet. Rundfunk-, Fernseh- sowie sonstige Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Handwerkliche Tätigkeiten in den vorgenannten Zeiträumen sind ebenfalls nicht gestattet.
    • Mo – Fr 08:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 und Sa 08:00 – 12:00 Uhr für Arbeiten, die Lärm erzeugen (Sägen, Bohren, Hämmern)
    • Die Benutzung von Duschen und Badewannen ist in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr wegen der damit verbundenen Geräuschbelästigungen zu vermeiden.

     

    Ich möchte gerne ein Haustier halten - wie ist das möglich?

    Grundsätzlich ist die Haltung von Haustieren nicht erwünscht. Wir behalten uns die Zustimmung vor. Verboten ist sie insbesondere bei sogenannten Kampfhunden. Sie können jedoch Kleintiere wie zum Beispiele Zierfische, Goldhamster, Wellensittiche halten. Bei allen anderen Tieren ist unsere ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Sprechen Sie uns bitte an, wir werden gemeinsam eine Lösung finden!

    Hier geht es zum Antragsformular zur Haltung eines Haustieres.

    Versicherungen

    Bitte handeln

    Für Sie als Mieter sind zwei Versicherungen unerlässlich, damit Sie nicht evtl. mal irgendwann vor einem großen Schaden stehen und es für Sie keinen Ausweg gibt – raten wir Ihnen dringend die nachfolgenden Versicherungen abzuschließen. Sofern Sie keinen Versicherungsschutz haben, teilen wir Ihnen mit, dass Niemand für die entstandenen Schäden aufkommt und bitte bedenken Sie, welche hohen finanziellen Aufwendungen dies für Sie bedeuten kann. Ein kleines Teelicht oder eine Zigarette haben schon so manchen Schaden in sechsstelligen Höhen verursacht – das kann schneller geschehen, als man denkt…

     

    Private Haftpflichtversicherung

    Die private Haftpflichtversicherung haftet bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen (infolge von Personen- und Sachschäden, welche der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen anderen zugefügt hat. Alltägliche Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, werden durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.
    Per Gesetz sind Sie zur unbegrenzten Haftung verpflichtet, wenn es sein muss ein Leben lang. Damit Sie nicht durch einen Schaden vor dem finanziellen Aus stehen, sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Die Kosten für so eine Versicherung fangen je nach Versicherungsumfang bei 50,00 Euro jährlich an.

    Hausratversicherung

    Eine Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl ab. So erhalten Sie im versicherten Schadensfall für Ihre Einrichtung (z. B. Möbel), Gebrauchsgegenstände (z. B. Geschirr, Waschmaschine, Kleidung), Verbrauchsgegenstände (z. B. Lebensmittel) sowie Ihre Wertsachen einen finanziellen Ausgleich von der Versicherung. Sofern Sie keine Versicherung haben, kann es passieren, dass Sie plötzlich z. B. durch einen gemütlichen Abend an dem die Kerzen vergessen wurden zu löschen – vor dem Nichts stehen. Schützen Sie sich! Die Kosten für eine Hausratversicherung fangen je nach Versicherungsumfang bei einer 50-m²-Wohnung bei 60,00 Euro jährlich an.

    Notdienst

    Feuerwehr: 112  –  Polizei: 110

    Sie haben ein technisches Problem in Ihrer Wohnung?
    Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Hausmeister unter:

    Hausmeister Herwig: 0160 – 156 01 96

    Hausmeister Terzimustafic: 0177 – 31 99 069 (nur Kampstraße)

    Hausmeister Hermann: 0172 – 60 07 920 (nur Berlin)